Liebe Patientin, lieber Patient!
Wenn Sie Halsschmerzen, Husten, Schnupfen und/oder Fieber haben, betreten Sie bitte nicht die Praxis sondern melden sich vorher telefonisch an. Wir haben täglich von eine Infektsprechstunde für Sie eingerichtet.
Wir bitten Sie, sich generell immer telefonisch für die Sprechstunden anzumelden, um so die Termine besser planen zu können.
Wenn Sie nur einen Rezeptwunsch haben, sprechen Sie bitte auf unsere Rezeptbox unter Angabe des Namens, des Medikamentes und der Apotheke, an die wir das Rezept schicken sollen. Sie können ihr Medikament dann direkt in Ihrer Wunschapotheke abholen.oder schicken Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular oder Sie stecken uns einen Briefumschlag mit ihren Rezeptwünschen unten in den Briefkasten. Gerne schicken wir ihre Rezepte zu Ihrere Wuschapotheke. Eine Abholung ist frühestens einen Werktag später möglich.
Bitte beachten Sie
Wir sind sehr darum bemüht, die Wartezeiten möglichst gering zu halten und danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und ihr Verständnis!
Sie können sich auch weiterhin persönlich, telefonisch oder per Kontaktformular zur Coronaimpfung anmelden.
Empfehlung zur 2. Auffrischimpfung für besonders gesundheitlich gefährdete bzw. exponierte Personengruppen:
Die STIKO empfiehlt eine 2. Auffrischimpfung für Menschen ab 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem PatientInnen- und BewohnerInnenkontakt).
Die 2. Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.
Personen, die nach der 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.
Die STIKO stellt fest, dass die Datenlage zur Effektivität und zur Sicherheit einer 2. Auffrischimpfung noch limitiert ist. Es wird jedoch angenommen, dass die 2. Auffrischimpfung ähnlich gut verträglich ist wie die 1. Auffrischimpfung. (Robert Koch Institut vom 3.02.2022)
Aufklärungsunterlagen sind nicht mehr erforderlich. Denken Sie bitte an ihren Impfausweis!
Ihr Praxisteam